Was ist die BEG EM?
Die BEG bezeichnet grundsätzlich erst einmal die allgemeine Bundesförderung für effiziente Gebäude. Da darunter sehr vieles fallen kann, wird die BEG noch einmal in drei Teilbereiche unterteilt:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Der Teilabschnitt BEG EM bezieht sich folglich auf energieeffiziente Einzelmaßnahmen an bereits bestehenden Häusern, wie beispielsweise Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle. Darunter fällt auch der sommerliche Wärmeschutz, also der Sonnenschutz. Die BEG EM nimmt aber auch hier noch einmal eine genaue Klassifizierung vor. So wird ausschließlich die Anbringung des folgenden außenliegenden Sonnenschutzes gefördert:
- Fensterläden und Rollladen
- Jalousien und Raffstoren
- Markisen (müssen parallel zu Fenstern verlaufen)
Neben Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle fallen aber auch Optimierungen der Anlagentechnik eines Gebäudes unter den Geltungsbereich der BEG EM. Auch dies ist relevant für Ihren Sicht- und Sonnenschutz, da unter die Anlagentechnik unter anderem der Einbau eines Smart Home Systems fällt. Dieses kann wiederum ebenfalls zur Steuerung von elektrisch betriebenem Sonnenschutz genutzt werden, um diesen so energieeffizient wie nur möglich zu verwenden.
Die Seite auf bafa.de zu Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle
Antragsstellung auf die BEG EM-Förderung
Für Förderungen für Sicht- und Sonnenschutz sind folglich insbesondere die Richtlinien zu Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik relevant. Sollten Sie jedoch mehr zu den exakten Regelungen der BEG-Förderung erfahren wollen, finden Sie im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen alle relevanten Informationen dazu.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet ebenfalls ein ausführliches Merkblatt zur Antragsstellung auf BEG EM-Förderung an. Hier werden nochmal alle relevanten Aspekte im Detail erläutert. Wir haben das Wichtigste, das Sie für die Antragsstellung auf die BEG EM wissen müssen, zusammengefasst:
Die Schritte zur BEG EM-Förderung
1. Einholung von Angeboten
Zunächst können Angebote von Fachunternehmen für die geplante Maßnahme eingeholt werden, spätestens zur Antragstellung muss allerdings ein abgeschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen.
2. Beauftragung des Fachunternehmens mit aufschiebender/auflösender Bedingung
Wichtig: Mit Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Hierin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein.
[ Aufschiebende Bedingung = Vertrag gilt erst bei Förderzusage ]
[ Auflösende Bedingung = Vertrag gilt bei Absage nicht mehr ]
3. Beantragung der Fördermittel beim BAFA (hierfür ist ein Energie-Effizienz-Experte erforderlich)
Für Arbeiten an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik wird die Hinzunahme eines Energieeffizienzexperten vorgeschrieben. Dieser hilft Ihnen bei der Planung und liefert Ihnen die relevanten Dokumente, die Sie für die Antragsstellung benötigen. Von dem Experten bekommen sie auch die TPB-ID. Hierbei handelt es sich um die Kennnummer zur technischen Projektbeschreibung für die Beantragung von Mitteln aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
4. Durchführung der Sanierungsmaßnahmen
Der beauftragte Dienstleister kann nun beginnen. Auch Eigenleistung, bzw. die verwendeten Materialien können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Sprechen Sie hierfür mit dem Energie-Effizienz-Experten.
5. Verwendungsnachweis einreichen
Nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen, für die Sie zunächst in Vorkasse gehen mussten, können Sie online alle Nachweise einreichen. Anschießend werden Ihnen Ihre Zuschüsse ausgezahlt. Vor dem Einreichen des Verwendungsnachweises benötigen Sie eine TPN-ID Ihres Energieeffizienzexperten.
Achtung: Reichen Sie den Verwendungsnachweis vor dem Ablauf der jeweiligen Frist ein, sonst verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Förderung.
6. Prüfung und Auszahlung
Nachdem die BAFA Ihren Verwendungsnachweis geprüft hat, wird Ihnen der Bescheid zugesandt und die Auszahlung Ihrer Zuschüsse seitens der BAFA beauftragt.
BEG-Förderung für Sonnenschutz: Warum überhaupt?
Weshalb werden Sonnenschutzvorrichtungen eigentlich von der BAFA gefördert? Rollladen spielen eine große Rolle in der Energieeffizienz! Sie stärken nämlich die schwächsten Glieder Ihres Hauses: die Fenster. Über schlecht gedämmte Fenster kann im Winter ein Großteil der Heizungswärme verlorengehen. Im Sommer heizen sich Ihre Räume so stark auf, dass Maßnahmen zur Kühlung einen erhöhten Energieaufwand bedeuten.
Rollladen, Raffstoren und Textilscreens schützen Ihr Hausinneres im Sommer folglich vor Hitze und im Winter vor Kälte und tragen so einen bedeutenden Beitrag zur Energieeffizienz bei. Indem Sie Ihre Rollladen & Co. zusätzlich in ein Smart Home System einbinden, können Sie diese noch gezielter einsetzen. Nutzen Sie Sonnen- oder Windsensoren, um Ihren Sonnenschutz automatisch herauf- oder herunterfahren zu lassen. So können Sie im Winter beispielsweise einstellen, dass Ihre Rollladen hochgefahren werden, solange die Sonne strahlt.
Auf diese Weise nutzen Sie die Sonne zur natürlichen Erwärmung Ihres Hauses und können so optimal an Heizkosten sparen. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Möglichkeiten, durch die Verwendung eines modernen Sonnenschutzsystems Energie und Kosten zu sparen. Sollten Sie unsicher sein, welches Sonnenschutzsystem sich am besten für Sie eignet, empfehlen wir Ihnen ein Gespräch mit einem Fachhändler in Ihrer Nähe. Dieser kann Sie optimal zu Ihren individuellen Anforderungen an ein Sonnenschutzsystem beraten.
FAQs zur BEG EM:
Was wird in der BEG EM gefördert?
Die BEG EM umfasst Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz an Wohn- und Nichtwohngebäuden in den Bereichen Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungstechnik und Heizungsoptimierung.
Wer bekommt BEG-Förderung?
Grundsätzlich kann jeder oder jede Person eine BEG-Förderung für Sanierungsmaßnahmen erhalten, die zur Optimierung des Energieverbrauches eines Gebäudes beitragen. Voraussetzungen sind die korrekte Ausfüllung des Antrags und die Bereitstellung aller relevanten Nachweise.