Kaputter Rollladen
Ratgeber

Rollladen kaputt: Haftet der Vermieter?

26.10.2023

Rollladen kaputt: Haftet der Vermieter?

Rollladen sind robust und langlebig, denn als außenliegender Sonnenschutz wurden sie speziell dafür konzipiert, der Witterung standzuhalten. Trotz dieser Langlebigkeit kann es jedoch immer mal dazu kommen, dass Ihre Rollladen kaputtgehen. Wenn das geschieht und Sie sich in einer Mietwohnung befinden, kommt es unweigerlich zu der Frage: Wer haftet und zahlt folglich für die Reparatur der Rollladen in einer Mietwohnung?

Rollladen defekt – Wer haftet?

Bevor diese Frage beantwortet werden kann, ist zunächst von Relevanz, ob Ihre Rollladen zum Zeitpunkt Ihres Einzugs bereits vorhanden waren, beziehungsweise ob Ihr Vermieter diese (auch noch nachträglich) installiert hat. Sollte eins von beidem der Fall sein, gelten die Rollladen als Mietsache, die mitvermietet wird, und fallen demzufolge in den Zuständigkeitsbereich Ihres Vermieters. Haben Sie jedoch als Mieter die Rollladen mit Erlaubnis des Vermieters eingebaut, sind auch Sie die Person, die für jegliche Schäden an diesen haftet.

Aber wie nahezu überall, gibt es auch hier ein paar Ausnahmen von der Regel. Sollte Ihr Vertrag beispielsweise über eine Kleinreparaturklausel verfügen, könnten Sie für Schäden an den Rollladen in Ihrer Mietwohnung haftbar gemacht werden. Aber dies auch nur dann, wenn der Schaden an einem Teil des Rollladens entstanden ist, den Sie regelmäßig benutzen. Hierzu zählt beispielsweise der Rollladengurt eines manuell betriebenen Rollladens, nicht aber der Rollladenkasten oder der Motor eines elektrisch betriebenen Rollladens. Auch relevant für die Kleinreparaturklausel ist die Höhe des Schadens, da dieser nicht mehr als 75 € betragen darf.

Rollladen in Ihrer Mietwohnung – Kein Recht, sondern ein Privileg

Die Frage nach der Haftung ist somit leicht beantwortet: Gehören die Rollladen dem Vermieter, sind sie ein Teil der Mietsache und Ihr Vermieter ist für deren Reparatur verantwortlich. Auch darf der Vermieter die kaputten Rollladen nicht einfach entfernen, ohne einen Ersatz bereitzustellen. Da die Rollladen zum Einzug vorhanden waren, gehören sie zur Mietsache und diese darf nicht plötzlich verändert werden. Sie haben in diesem Fall ein Anrecht darauf, dass die Rollladen in Ihrer Mietwohnung repariert oder ersetzt werden.

Das Anrecht auf Rollladen haben Sie jedoch nur dann, wenn diese zum Einzug in Ihre Mietwohnung bereits vorhanden waren oder der Vermieter sie freiwillig nachträglich installiert hat. Sollten Sie in einer Mietwohnung leben, die über keinen Sonnenschutz verfügt, haben Sie keinen automatischen Anspruch darauf. Nicht einmal in Erdgeschosswohnungen sind Vermieter dazu verpflichtet, für Sicht- und Sonnenschutz zu sorgen. Ihnen bleibt aber immer die Möglichkeit, Ihren Vermieter um Erlaubnis zu bitten, selbst Rollladen, Raffstoren oder Textilscreens zu installieren. Zahlreiche Argumente sprechen dafür und könnten Ihnen bei der Überzeugung des Vermieters helfen:

Neben der Energieeinsparung fungieren Rollladen ebenfalls als Einbruchschutzmaßnahme und steigern grundsätzlich den Wert eines Hauses. Dies sind alles Punkte, von denen ein Vermieter langfristig profitieren kann und die Ihnen als Argumente hinsichtlich einer Nachrüstung von Rollladen in Ihrer Mietwohnung dienen können.

Rollladen-Reparatur in Mietwohnungen – Was Sie selbst tun können

Nehmen wir nun an, Sie haben sich Ihre Rollladen selbst angeschafft und diese sind folglich nicht Teil der Mietsache. Somit ist Ihr Vermieter auch nicht für deren Reparatur verantwortlich. Je nach Schaden können Sie Ihre Rollladen oftmals auch selbstständig reparieren. Über die Revisionsklappe finden Sie Zugang in den Rollladenkasten. Sollte sich beispielsweise ein Steinchen im Kasten befinden oder die Rollladenwelle defekt sein, können Sie diese so erreichen. Auch wenn Ihr Rollladengurt gerissen sein sollte, müssen Sie sich Zugang in den Rollladenkasten verschaffen, um den Gurt entfernen und ersetzen zu können.

Wenn Sie ohnehin gerade dabei sind, Ihren Rollladen auseinanderzunehmen und diesen zuvor noch manuell bedient haben, könnten Sie ihn im gleichen Abwasch um einen elektrischen Gurtwickler nachrüsten. Elektrisch betriebene Rollladen erleichtern Ihnen nicht nur den Alltag. Sie können diese ebenfalls in ein Smart Home integrieren und von zahlreichen weiteren Vorteilen profitieren: Durch den Einsatz von Sensoren oder Zeitschaltuhren haben Sie die Möglichkeit, Ihre Rollladen je nach Uhrzeit oder Witterungseinflüssen zu steuern und so Energie zu sparen. Indem Sie Ihren Sonnenschutz im Sommer bei zu starker Sonneneinstrahlung und im Winter bei Einbruch der Dämmerung herunterfahren lassen, können Sie die Hitze oder Kälte optimal aussperren.

Rollladen sind folglich für weitaus mehr als nur Sicht- und Sonnenschutz von Vorteil. Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre (Miet-)Wohnung mit Rollladen, Raffstoren oder Textilscreens auszustatten und Fragen hierzu haben, empfehlen wir Ihnen ein Gespräch mit einem Fachhändler in Ihrer Nähe. Dieser kann Sie hinsichtlich Ihrer individuellen Anforderungen und Voraussetzungen beraten, sodass Sie den optimalen Sonnenschutz für sich und Ihre individuellen Bedürfnisse finden.

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